Das Diabetesnetzwerk
Die Ziele des Diabetes-Netzwerks
Im Diabetesnetzwerk haben sich Ärzte aus ganz Deutschland zusammengeschlossen. Sie haben das Ziel, die ambulante Versorgung von Diabetikern zu verbessern.Im Bereich der Diabetesversorgung liegt noch vieles im “Argen”. Dies ist nicht nur ein deutsches, sondern ein europäisches Problem. Deshalb wurde 1989 die sogenannte Sankt Vincent Deklaration als Staatsvertrag aller europäischen Länder verabschiedet. Sie hat das Ziel auf nationaler Ebene die Versorgung der Diabetiker so zu verbessern, dass so wenig Spätschäden wie möglich auftreten.
Als 5-Jahres-Ziele wurde unter anderem formuliert:
- ein Drittel weniger Erblindungen durch Diabetes
- ein Drittel weniger Dialysepflichtige durch den Diabetes
- Halbierung der Amputationen bei Diabetikern
Die Ziele sind noch lange nicht erreicht!
Diabetes ist mit einer Häufigkeit von 6% in der Gesamtbevölkerung eine der häufigsten chronischen Erkrankungen. Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten in Deutschland liegen allein für Typ 2 Diabetiker bei 16 Milliarden EUR pro Jahr. Das bedeutet pro Patient 4.611 EUR pro Jahr.
Die gesetzlichen Krankenkassen geben 8% ihrer Gesamtausgaben für die Behandlung von Diabetikern aus (siehe auch Code2), davon werden die Hälfte für stationäre Krankenhaus- behandlungen, 27% für Medikamente und 13% für ärztliche Behandlung im ambulanten Bereich ausgegeben. In Deutschland werden mit 2.173 Euro pro Patient die höchsten Beträge für die stationäre Betreuung europaweit ausgegeben, wohingegen im ambulanten Bereich mit 388 Euro, pro Patient und Jahr, Deutschland europaweit den zweitletzten Platz einnimmt. Unsere europäischen Nachbarn gehen also mit ihrem Geld besser um: Denn ambulante Behandlung ist für die meisten Patienten genauso effektiv, aber wesentlich billiger!
Das Verbesserungspotential ist groß!
Trotz hoher Kosten sind die Diabetiker in Deutschland weiterhin schlecht versorgt:
Mehr als die Hälfte aller Typ-2-Diabetiker leidet unter Spätschäden. Ein großer Teil der Typ-2-Diabetiker ist (mit einem HbA1c über 7,5%) schlecht eingestellt.
Diese Situation ist bekannt und wird in den zuständigen Fachgremien ausgiebig diskutiert. Gemeinsam mit den Krankenkassen haben Ärzte deshalb Strukturen definiert, die flächendeckend die Versorgung von Diabetikern verbessern und damit Folgeschäden verringern.
Grundlage aller Überlegungen ist eine Abstimmung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Beratungspersonal. Konkurrierende Leistung und Doppelleistung müssen vermieden werden. Ziel ist es, im Sinne des Patienten zusammen zu arbeiten.
Dreistufenmodell
Damit dies funktioniert, müssen Spielregeln definiert werden, die die Zusammenarbeit regeln. An der Versorgung sind drei Ebenen beteiligt:
Unsere Schnittstellendefinition
Die Schnittstellendefinition regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Hausarzt, dem Facharzt sowie der auf die Betreuung von Diabetikern spezialisierten Klinik. Eine reibungslose Zusammenarbeit verhindert unnötige Doppelleistungen. Der Patienten erhält damit eine frühestmögliche, optimale und damit angemessene Betreuung durch den Hausarzt und durch Spezialisten.
Damit die Schnittstelle auch funktioniert, müssen die Qualitätskriterien definiert werden. Die folgenden Kriterien orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft und des AOK Wissenschaftsbeirats.
Im einzelnen bedeutet dies für die Versorgungsebene eins des “Hausarztes mit einem Schwerpunkt auf Diabetes”:
In den folgenden Tabellen der ADBW (Arbeitsgemeinschaft Diabetologie Baden-Württemberg) ist die Schnittstellendefinition des AOK-Wissenschaftsbeirats für die Schnittstelle “Hausarzt – Schwerpunktpraxis” und für die Schnittstelle zur stationären Behandlung in der zertifizierten Klinik dargestellt.
Das Verbesserungspotential ist groß!
Trotz hoher Kosten sind die Diabetiker in Deutschland weiterhin schlecht versorgt:
Mehr als die Hälfte aller Typ-2-Diabetiker leidet unter Spätschäden. Ein großer Teil der Typ-2-Diabetiker ist (mit einem HbA1c über 7,5%) schlecht eingestellt.
Diese Situation ist bekannt und wird in den zuständigen Fachgremien ausgiebig diskutiert. Gemeinsam mit den Krankenkassen haben Ärzte deshalb Strukturen definiert, die flächendeckend die Versorgung von Diabetikern verbessern und damit Folgeschäden verringern.
Grundlage aller Überlegungen ist eine Abstimmung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Beratungspersonal. Konkurrierende Leistung und Doppelleistung müssen vermieden werden. Ziel ist es, im Sinne des Patienten zusammen zu arbeiten.
Dreistufenmodell
Damit dies funktioniert, müssen Spielregeln definiert werden, die die Zusammenarbeit regeln. An der Versorgung sind drei Ebenen beteiligt:
- der diabetologisch qualifizierten Hausarzt. Hier wird jeder Diabetiker regelmäßig betreut.
- die diabetologische Schwerpunktpraxis: Hier erfolgt die Schulung und Neueinstellung zur intensivierten konventionellen Insulintherapie (ICT), insbesondere bei allen neumanifestierten Typ I Diabetikern. Desweiteren werden Spätschäden und spezielle Probleme betreut, wie zum Beispiel Nephropathie, Retinopathie, Polyneuropathie, Insulinpumpen-Patienten, diabetische Jugendliche, sowie schwangere Diabetikerinnen und mit Gestationsdiabetes. Dies geschieht in Kooperation mit dem Hausarzt.
- die stationäre Diabetikerbetreuung, die nur in qualifizierten diabetologischen Schwerpunktkliniken erfolgt. Sie wird nur dann in Anspruch genommen, wenn in Versorgungsebene eins und zwei eine Lösung der Diabetesprobleme nicht möglich ist.
Unsere Schnittstellendefinition
Die Schnittstellendefinition regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Hausarzt, dem Facharzt sowie der auf die Betreuung von Diabetikern spezialisierten Klinik. Eine reibungslose Zusammenarbeit verhindert unnötige Doppelleistungen. Der Patienten erhält damit eine frühestmögliche, optimale und damit angemessene Betreuung durch den Hausarzt und durch Spezialisten.
Damit die Schnittstelle auch funktioniert, müssen die Qualitätskriterien definiert werden. Die folgenden Kriterien orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft und des AOK Wissenschaftsbeirats.
Im einzelnen bedeutet dies für die Versorgungsebene eins des “Hausarztes mit einem Schwerpunkt auf Diabetes”:
- Erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungskursen zur Schulung von nicht insulinspritzenden und insulinspritzenden Typ-2-Diabetikern gemäß den Richtlinien des Zentralinstitus der kassenärztlichen Vereinigung;
- Teilnahme an einem Qualifizierungskurs zur ambulanten Schulung und Betreuung insulinpflichtiger Diabetiker gemäß der jeweiligen Vereinbarung zwischen Krankenkassen und den KVen in den jeweiligen Regionen.
- regelmäßige Durchführung von Schulungen – auch im Rahmen eines Schulungsvereins;
- Führen des Gesundheitspasses Diabetes nach den Richtlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft;
- ständige ringversuch-taugliche Blutzuckerbestimmung;
- Anerkennung des Arztes als Diabetologe (DDG) durch die Deutsche Diabetesgesellschaft oder Zusatzbezeichnung Diabetologie (zuerkannt von der zuständigen LÄK);
- rein fachärztliche Tätigkeit als Diabetologe (DDG) auf Zuweisung der kooperierenden Kollegen;
- arbeiten im Team mit Diabetesberaterinnen oder Diabetesassistentinnen;
- betreiben einer diabetologischen Fußambulanz in Zusammenarbeit mit einem speziell qualifizierten orthopädischen Schuhmachermeister und einer speziell ausgebildeten Fußpflegerin;
- wenn Strukturverträge (§73) oder Modellverträge (§63) vorliegen, gelten die darin definierten Kriterien.
In den folgenden Tabellen der ADBW (Arbeitsgemeinschaft Diabetologie Baden-Württemberg) ist die Schnittstellendefinition des AOK-Wissenschaftsbeirats für die Schnittstelle “Hausarzt – Schwerpunktpraxis” und für die Schnittstelle zur stationären Behandlung in der zertifizierten Klinik dargestellt.
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