- Regelmäßige Teilnahme an diabetologischen Fortbildungen gemäß DMP-Vorgabe
- Teilnahme am DMP-Programm „Diabetes mellitus Typ 2“
- Führen des Gesundheits-Pass Diabetes nach den Richtlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft
- Regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln
- Anerkennung des Arztes als Diabetologe (DDG) durch die Deutsche Diabetes Gesellschaft oder Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ der zuständigen Landesärztekammer
- Tätigkeit als Diabetologe auf Zuweisung der kooperierenden Kollegen
- Arbeiten im Team mit DiabetesberaterIn (DDG) und/oder DiabetesassistentIn
- Regelmäßige Durchführung von Schulungen für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Qualifizierte Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms