Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht
Keine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht Landesnotarkammer Bayern zeigt Rechtslage in medizinischen Grenzsituationen auf. Eine Patientenverfügung dokumentiert den verbindlichen Willen des Patienten über den Abbruch oder die Aufrechterhaltung lebenserhaltender Maßnahmen. Diese Entscheidung muss von Ärzten und Angehörigen respektiert werden. Darauf weist die Landesnotarkammer Bayern jetzt hin. Die Patientenverfügung kann jedoch nicht jede denkbare Krankheitssituation und schon gar... mehr