Urteil: Diabetiker dürfen bei der Zuzahlung sparen
Fach- und Versandhändler, die Diabetes-Hilfsmittel direkt per Post versenden, dürfen ihren Kunden die Zuzahlung erlassen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. Dezember 2016 entschieden. Einige Händler hatten bereits darauf verzichtet – und dürfen nun dabei bleiben.