Für Fachärzte
Anerkennung des Arztes als Diabetologe (DDG) durch die Deutsche Diabetesgesellschaft oder Zusatzbezeichnung Diabetologie (zuerkannt von der zuständigen LÄK) rein fachärztliche Tätigkeit als Diabetologe (DDG) auf Zuweisung der kooperierenden Kollegen; arbeiten im Team mit Diabetesberaterinnen oder Diabetesassistentinnen; betreiben einer diabetologischen Fußambulanz in Zusammenarbeit mit einem speziell qualifizierten orthopädischen Schuhmachermeister und einer speziell ausgebildeten Fußpflegerin wenn Strukturverträge... mehr