Festbeträge für Statine
Festbeträge für Statine
Eine neue Wendemarke für die GKV? Dr. med. Richard Daikeler vom BVND zeigt am Beispiel des Lipidsenkers Atorvastatin, warum das Sachleistungsprinzip der GKV für die Versicherten immer unattraktiver wird. Die Debatte der umstrittenen Entscheidung zu Festbeträgen für Statine offenbart das Dilemma der Gesundheitspolitik. Intransparenz und Patientenferne der Entscheidungen nehmen weiter zu. Denn die Leistungsansprüche der Versicherten werden durch vermeintlich wissenschaftlich belegbare Ausschlüsse oder Erstattungsgrenzen abgesenkt, ohne dass Patienten durch Beitragssatzsenkungen entlastet werden. Besonders spürbar ist dies im Fall des Lipidsenkers Sortis® (Atorvastin), weil dadurch fast 1,5 Millionen GKV-Versicherte ab Januar 2005 unmittelbar betroffen sind. Zum Hintergrund: Am 29. Oktober 2004 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen für Statine einen Festbetrag beschlossen, der zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Zuvor hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Gruppe gebildet, die alle verfügbaren Statine in einer “Jumbogruppe” zusammenfasst. Durch diese Entscheidung wird suggeriert, dass diese Präparate untereinander gleichwertig austauschbar wären. Dies, obwohl der G-BA selbst wichtige Unterschiede zwischen Statinen in der Wirkstärke, der Schnelligkeit klinische Ereignisse wie Herzinfarkte zu vermeiden, festgestellt hat und vor einer beliebigen Austauschbarkeit sogar warnt. Von therapeutischen Fortschritten ausgeschlossen Nun muss der Patient die Differenz zwischen Festbetrag und Preis selbst zahlen – und zwar ohne Ausnahmen. Der Festbetrag nimmt keine Rücksicht auf Patienten, für die es keine vergleichbare Alternative zu Atorvastatin gibt, zum Beispiel Patienten mit akutem Koronarsyndrom. Er gilt auch für besonders gefährdete Patienten mit erblichen Fettstoffwechselerkrankungen und für Diabetiker mit weiteren Risikofaktoren für ein Herz-Kreislauf-Ereignis. Die Festbetragsentscheidung für Sortis® stellt eine neue Wendemarke in der GKV dar. Denn sie legt offen, dass bei Festbeträgen wichtige Therapiealternativen nicht berücksichtigt werden. Schon im Vorfeld der Entscheidung haben führende Vertreter der Kardiologie und Lipidologie den Beschluss heftig kritisiert. Nach Publikation der neuesten Statin-Studien ist er wissenschaftlich kaum aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung macht deutlich, dass die GKV sich auf einem Irrweg befindet. Patienten werden von therapeutischen Fortschritten ausgeschlossen und der behandelnde Arzt steht in einem dauerhaften Konflikt: Durch die anfallende Zuzahlung wird ihm häufig die Möglichkeit genommen, den Besonderheiten des einzelnen Behandlungsfalles Rechnung zu tragen, auch wenn er es für medizinisch geboten hält. Der Arzt muss dem Patienten nun erklären, dass es qualitativ unterschiedliche Alternativen gibt, und er muss den Patienten vor die Entscheidung stellen, entweder die Zuzahlung zu leisten oder Qualitätseinbußen der Therapie zu akzeptieren. Davon werden nur die sozialen Härtefälle freigestellt – durch Pfizer: Es war das Unternehmen selbst, das erklärte, Patienten, die die Belastungsgrenze von zwei Prozent erreicht haben, Sozialhilfeempfängern und Minderjährigen die geleistete Zuzahlung zurückzuerstatten. Paradigmenwandel für jedermann sichtbar Dies macht den Paradigmenwandel für jedermann sichtbar: Die Fürsorge der Solidargemeinschaft für den kranken Versicherten tritt in den Hintergrund. Der Vertragsarzt wird immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen, indem er die – nunmehr reduzierten – Leistungsansprüche des Versicherten gegen seine Krankenkasse umsetzt. Dabei wäre das Wesen der Krankenversicherung, die individuelle Krankenbehandlung des Patienten zu ermöglichen. Der Trend geht aber genau in die Gegenrichtung, zur Schematisierung der Medizin auf möglichst niedrigem Niveau. Das bringt Ärzte zunehmend in Konflikte, denn ihre Tätigkeit steht unter dem Gebot des “salus aegroti suprema lex” und dient in erster Linie dem Patienten. Der Sorgfaltsmaßstab, den Ärzte gemäß ihres Berufsrechtes anzuwenden haben, wird zu Lasten von Patient und Arzt bürokratisch ausgehöhlt. Dies kann kein Weg für die Zukunft sein. Denn damit wird das Sachleistungsprinzip der GKV für die Versicherten immer unattraktiver. Sie fragen sich zunehmend kritisch, warum und wofür sie – trotz aller Reformen – hohe Beiträge bezahlen und was sie in Zukunft als Leistung erwarten können.Kategorisiert in: 2005, Nachrichten
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