Keine Obergrenze bei Blutzucker-Teststreifen
Kein “Empfehlungsrahmen” bei Blutzucker-Teststreifen
Für Diabetiker, die Insulin spritzen, ist die Blutzucker-Selbstkontrolle unverzichtbarer Teil ihrer Therapie. In ihren Leitlinien für Typ-1-Diabetiker empfiehlt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), mindestens viermal am Tag den Blutzucker zu messen. In besonderen Situationen wie einer drohenden Unterzuckerung, körperlicher Aktivität, Stress oder Krankheit sind auch häufigere Messungen notwendig. Dazu reichen die häufig zu Grunde gelegten “Orientierungs-” oder “Empfehlungsrahmen“ als Verordnungsobergrenzen (i.d.R. 400 Teststreifen/Quartal) nicht aus. Eine Obergrenze gibt es nicht, stellt die KV Westfalen-Lippe nun klar. Im Rahmen der Therapiehoheit entscheidet allein der Arzt über die Menge der vom Patienten benötigten Teststreifen. Eine Beschränkung der Teststreifenmenge besteht lediglich für Patienten mit nicht-insulinpflichtigem Diabetes Typ 2. Hier gilt eine Obergrenze von 50 Teststreifen pro Quartal je Behandlungssituation.Kategorisiert in: 2015, Diabetes-Selbstkontrolle, Diabetes-Therapie, Nachrichten
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