Keine Obergrenze bei Blutzucker-Teststreifen

Bei der Verschreibung von Blutzucker-Teststreifen für Diabetiker gibt es keine Obergrenze
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Diabetiker, die Insulin spritzen, haben ein Anrecht auf die notwendige Menge an Blutzucker-Teststreifen. Die Entscheidung darüber, wie viele Teststreifen verordnet werden, liegt beim behandelnden Arzt. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in ihrer Stellungnahme vom 28.1.15 hin. Diese Erklärung gilt bundesweit, da die Versorgung von Versicherten in Deutschland einheitlich geregelt ist.

Kein “Empfehlungsrahmen” bei Blutzucker-Teststreifen

Für Diabetiker, die Insulin spritzen, ist die Blutzucker-Selbstkontrolle unverzichtbarer Teil ihrer Therapie. In ihren Leitlinien für Typ-1-Diabetiker empfiehlt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), mindestens viermal am Tag den Blutzucker zu messen. In besonderen Situationen wie einer drohenden Unterzuckerung, körperlicher Aktivität, Stress oder Krankheit sind auch häufigere Messungen notwendig. Dazu reichen die häufig zu Grunde gelegten “Orientierungs-” oder “Empfehlungsrahmen“ als Verordnungsobergrenzen (i.d.R. 400 Teststreifen/Quartal) nicht aus. Eine Obergrenze gibt es nicht, stellt die KV Westfalen-Lippe nun klar. Im Rahmen der Therapiehoheit entscheidet allein der Arzt über die Menge der vom Patienten benötigten Teststreifen. Eine Beschränkung der Teststreifenmenge besteht lediglich für Patienten mit nicht-insulinpflichtigem Diabetes Typ 2. Hier gilt eine Obergrenze von 50 Teststreifen pro Quartal je Behandlungssituation.

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