Brief des Bundesministeriums für Gesundheit
Die Verantwortung dafür, dass mit den Rabattverträgen die Kostengleichheit im Sinne des GBA-Beschlusses hergestellt wird, obliegt ausschließlich der vertragsschließenden Krankenkasse. Die Krankenkasse trägt diese Verantwortung auch gegenüber der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Rabattverträge ist eine Prüfung Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.Kategorisiert in: 2006, Nachrichten
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