Diabetes und Versicherungen
Wozu eine Gesundheitsprüfung?
In der Sozialversicherung werden durch gesetzlich geregelte Einrichtungen weite Kreise der Bevölkerung gegen Schäden gesichert, die die Existenzgrundlage des einzelnen und der Gemeinschaft beeinträchtigen können. Hierzu zählen zum Beispiel Krankheit und Beeinträchtigung oder Verlust der Arbeitsfähigkeit.
Eine wichtige Grundlage der Sozialversicherung ist das Solidaritätsprinzip, d. h. die Inanspruchnahme Einzelner für die Aufgaben der Gemeinschaft und das Eintreten der Gemeinschaft für die gesellschaftlich Schwachen. Die Mittel zur Finanzierung der solidarischen Leistungen der Gemeinschaft werden durch Versicherungszwang sichergestellt, wobei sich die Zwangsbeiträge nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten richten.
Im Gegensatz hierzu beruht die Individualversicherung auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte im Rahmen der Gefahrengemeinschaft weitgehend entsprechend seinem individuellen Risiko eine möglichst gerechte Prämie an den Versicherer zahlen muss. Welche Faktoren zur Beurteilung des individuellen Risikos entscheidend sind, ist je nach Art der Versicherung unterschiedlich. Für viele Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt, d. h. dass der Versicherungsschutz in Anspruch genommen wird, eng mit dem Gesundheitszustand der unter Versicherungsschutz stehenden Person verbunden. Deshalb werden im Rahmen einer Gesundheitsprüfung die zur Beurteilung des individuellen Risikos relevanten Informationen erfasst, damit eine gerechte Prämie ermittelt werden kann.
Ein weiterer Grund für eine Betrachtung des individuellen Risikos, d. h. eine genauere Prüfung des Gesundheitszustandes eines Antragstellers, liegt in einer natürlichen menschlichen Eigenschaft, sich eher gegen solche Risiken zu versichern, die subjektiv als besonders hoch eingeschätzt werden. Welche Folgen der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung haben könnte, wird am Beispiel der Lebensversicherung besonders deutlich: Bei Menschen mit geringer Lebenserwartung besteht naturgemäß ein verstärkter Bedarf nach Hinterbliebenenschutz. Ohne Gesundheitsprüfung – und damit einer objektiven Beurteilung der Lebenserwartung – könnte die Spekulation, aus dem eigenen Tod noch einen Vorteil zu erzielen, zu einer erhöhten Zahl von Abschlüssen in der Lebensversicherung führen. Eine solche, sogenannte Antiselektion würde für die Versichertengemeinschaft entweder höhere Beiträge bedeuten, da die Versicherer eine höhere Zahl vorzeitiger Leistungsfälle von vorn herein in die Beiträge einkalkulieren müssten. Oder aber die Gewinne, die allen Versicherten zugute kommen, würden geringer ausfallen. Um einer Antiselektion entgegenzuwirken und gleichzeitig dem Wunsch nach einer möglichst risikogerechten Prämie gerecht zu werden, ist eine möglichst umfassende Risikoprüfung unverzichtbar.
Hinzu kommt, dass in der Lebensversicherung, der Unfall-Zusatzversicherung, der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, der Pflegeversicherung und der Dread Disease-Deckung, einer Lebensversicherung, die schon im Fall schwerer Erkrankungen leistet, die Beitragssätze bei Abschluss eines Vertrages für die gesamte Dauer festgelegt werden müssen. Spätere Korrekturen sind nicht mehr möglich. Die Sichtweise von Versicherungsmedizinern und Risikoprüfern unterscheidet sich also von der eines behandelnden Arztes.
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