Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
“Diabetologische Schwerpunktkliniken”:
- Die Klinik muss nach den Richtlinien der DDG als Behandlungs- und Schulungszentrum für Typ-1- und Typ-2-Diabetiker anerkannt sein
- Die Klinik muss eine Fußambulanz haben
- Es muss sich um eine Akutklinik mit Notfallaufnahme handeln
- Die Klinik muss Mitglied der Arbeitsgemeinschaft klinische Diabetologie AKD (Info) sein
“Diabetologische Klinik-Ambulanz”:
- Diabetologe (DDG) in leitender und organisatorisch selbständiger Stellung
- Arbeiten im Team mit DiabetesberaterIn (DDG) oder DiabetesassistentIn
- Fußsprechstunde in separatem Raum
- Kooperation mit einem speziell qualifizierten orthopädischen Schuhmachermeister und einer speziell ausgebildeten Fußpflegerin.
- Schulungsberechtigung Typ 1 und Typ 2
- Sicherstellung der persönlichen Konstanz bei Longitudinal-Betreuung
- Ambulanzzulassung, persönliche Ermächtigung des Diabetologen (DDG)