Rechtssicher: Krankenkassen zahlen CGM-Systeme
Am 6. September 2016 wurde die Richtlinie “Methoden vertragsärztliche Versorgung” modifiziert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist nun auch rechtlich die Bahn frei für die Kostenübernahme der kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-Systeme) durch die Krankenkassen.