Urteil zur CGM-Kostenübernahme: Krankenkasse muss zahlen
Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) sind seit 2016 verordnungsfähig. Trotzdem lehnen Krankenkassen die CGM-Kostenübernahme immer wieder ab. Das Sozialgericht Nürnberg hat im Januar 2017 eine Krankenkasse zur Zahlung verurteilt. Die Begründung: Ein CGM dient dem Ausgleich einer Behinderung.