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Versicherungsschutz für Diabetiker

Lebensversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Pflegeversicherung: Wenn Sie als Diabetiker eine private Versicherung abschließen wollen, müssen Sie einiges beachten. Hier haben wir umfangreiches Wissen und Tipps zusammengestellt:

In der Lebensversicherung, der Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeits-Versicherung und der Unfallzusatzversicherung haben sich heute zur Begrenzung der zu übernehmenden Risiken unterschiedliche Maßnahmen durchgesetzt, die im Zusammenhang mit einer Risikoübernahme natürlich auch in Kombinationen auftreten können: Für Diabetiker stellt sich die Situation wie folgt dar: (Art und Umfang der konkreten Maßnahmen im Einzelfall hängt natürlich von der Ausprägung der risikorelevanten Faktoren ab)

Kapitallebens- und Risikolebensversicherungen bei Diabetes

Die Annahme von Diabetikern kann in der Regel unter Erhebung eines Prämienzuschlags erfolgen.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei Diabetes

Früher wurden Anträge auf BUZ von Diabetiken in der Regel eher abgelehnt. Heute können jedoch für einen Teil der Diabetiker auch Angebote für die BUZ gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Angebote sind jedoch immer mit – teilweise nicht unbeträchtlichen – Prämienzuschlägen und begrenzten Laufzeiten, d. h. Endalterbegrenzungen verbunden.

Diabetiker mit Begleiterkrankungen (außer der mäßigen Adipositas) werden bei der BUZ abgelehnt.

Dread-Disease-Deckung bei Diabetes

Ähnlich wie bei der BUZ können auch bei dieser speziellen Form der Lebensversicherung, nur dann Angebote für Diabetiker gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflegeversicherung und Krankenversicherung bei Diabetes

In der privaten Pflege- und Krankenversicherung werden Diabetiker in der Regel nicht angenommen.

Diabetiker mit guten Chancen auf Versicherungen

Für viele der gut eingestellten Diabetiker ist es dagegen heute – u. a. durch den Einsatz von hochentwickelten Systemen zur Risikoprüfung – sogar möglich, auch ohne zusätzliche ärztliche Unterlagen oder Berichte, eine Lebensversicherung abzuschließen. Neben den normalen Angaben zur Person, die jeder Antrag auf eine Lebensversicherung enthält, reichen schon wenige zusätzliche Angaben (s. u.) aus, um zu entscheiden, ob der Antrag sofort angenommen werden kann, oder ob eine erweiterte Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Auf Basis dieser Angaben kann außerdem sofort entschieden werden, ob ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz überhaupt Chancen hat.

Erweiterte Gesundheitsprüfung für Diabetiker

Für die Prüfung solcher Anträge ist in jedem Fall eine erweiterte Gesundheitsprüfung mit Arztbericht erforderlich.

Zusätzliche Antragsfragen an die zu versichernde Person bei Diabetes Auf Basis obiger Fragen und weiterer Angaben aus dem Antrag wie Alter, Rauchverhalten, Größe und Gewicht kann sofort entschieden werden ob und wenn ja, zu welcher Prämie eine Lebens-versicherung abgeschlossen werden kann.

Diabetikern mit gut eingestelltem Stoffwechsel und guter Compliance, die bei Versicherungsbeginn älter als 20 Jahre sind und deren Diagnosezeitpunkt nicht weiter als 10 Jahre zurückliegt, können dann auch ohne zusätzliche, zeitaufwendige Arztberichte direkt eine Lebensversicherung abschließen, sofern noch keine Folgeschäden vorliegen.

Höhe der Versicherungsprämie bei Diabetes

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei im Wesentlichen vom Typ des Diabetes und vom Alter des Antragstellers ab. Darüber hinaus kann dem Antragsteller sofort mitgeteilt werden, ob Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.

Risikoprüfung vor Vertragsabschluss bei Diabetikern

Bei der Risikoprüfung werden zunächst die versicherungstechnischen Rahmendaten betrachtet. Hierzu gehören der gewählte Tarif (das Versicherungsprodukt), die Höhe der beantragten Versicherungssumme, das Eintrittsalter und die Laufzeit des Vertrages sowie der Beruf der zu versichernden Person. Vor dem Hintergrund dieser technischen Rahmendaten wird die Prüfung des objektiven und des subjektiven Risikos des Antragstellers vorgenommen.

Objektives Risiko 

Das objektive Risiko beinhaltet alle objektivierbaren Tatsachen, wie die Lebenserwartung, den Eintritt der Berufsunfähigkeit, die Unfallgefährdung oder den möglichen Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. Anhand von Sterbetafeln, statistischen Untersuchungen über die Häufigkeit und den Zeitpunkt des Eintritts einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit sowie anhand von Unfallstatistiken lassen sich die Anzahl sowie der Zeitpunkt von Schadensfällen einschätzen und ermitteln. Dementsprechend lässt sich dann der notwendige Beitrag errechnen.

Prüfung des objektiven Risikos

Bei der Prüfung des objektiven Risikos bei Diabetikern werden üblicherweise die folgenden Informationen betrachtet:

Zur Risikobeurteilung können auch Unterlagen des behandelnden Arztes über den Verlauf der Krankheit herangezogen werden. Werden diese Informationen mit dem Versicherungsantrag der Versicherungsgesellschaft zur Verfügung gestellt oder unmittelbar nach Antragstellung nachgereicht, können langwierige Nachfragen vermieden werden und die Dauer bis zur Entscheidung über die Einschätzung des Risikos kann erheblich verkürzt werden.

Subjektive Risiken 

Subjektive Risiken liegen dagegen in der Person der Versicherten und sind von dieser mehr oder weniger willkürlich zu beeinflussen. Hierzu zählen persönliche Einstellungen und Verhaltensweisen, wie zum Beispiel eine gesunde oder ungesunde Ernährung. Bei der Beurteilung von Diabetikern spielt hier der Begriff der Compliance die größte Rolle. Hierzu zählen die Motivation des Diabetikers, Sport zu treiben und auf sein Gewicht zu achten, die Diätvorschriften einzuhalten oder an Informationsveranstaltung über Diabetes teilzunehmen.

Objektive und subjektives Gesundheitsrisiko

Die Risikoprüfung verläuft grundsätzlich immer nach den gleichen Prinzipien, d. h. in Abhängigkeit von den technischen Rahmendaten werden das objektive und das subjektive Gesundheitsrisiko beurteilt. Auf der Basis dieser Beurteilung werden die Bedingungen festgelegt, zu denen der Antragsteller den Versicherungsvertrag abschließen kann. Dabei können je nach technischen Rahmendaten die Entscheidungen bei gleichem subjektivem und objektivem Risiko unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise können bei geringen Versicherungssummen die Annahmebedingungen weniger restriktiv ausfallen als bei hohen Versicherungssummen.

Diabetes-Fragebogen und Arztbericht für die Gesundheitsprüfung

In vielen Fällen benötigt die Versicherungsgesellschaft für die Gesundheitsprüfung einen Arztbericht. Ein sogenannter Diabetes-Fragebogen, der dem behandelnden Arzt vorgelegt wird enthält in der Regel folgende Fragen:

Schnellere Entscheidungen durch Risikoprüfungssysteme

Für die Antrags- und Risikoprüfung in der Lebensversicherung stehen heute hochentwickelte Systeme für die Risikoeinschätzung eines Lebensversicherungs-Antrags zur Verfügung. Ein solches System bearbeitet alle eingehenden Neuanträge in den Sparten:

Da solche Systeme Standardeinschätzungen für eine hohe Anzahl an Berufen, Krankheitsbegriffen, Sportarten und andere für die Risikoprüfung relevanter Faktoren besitzt, kann die Einschätzung und die Ergebnisausgabe für die meisten Anträge schnell und unproblematisch erfolgen. Die Entscheidung, die ein solches System automatisch trifft, fällt entsprechend der Angaben im Antrag unterschiedlich aus.

Ablehnung des Antrags

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Antrags oder die Mitteilung darüber, dass bestimmte Unterlagen noch nachgereicht werden müssen, kann somit innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Für den Kunden werden damit lange Wartezeiten vermieden.

Für den Online-Abschluss beim Verkauf von Versicherungen über das Internet besitzen Risikoprüfungssysteme eine besondere Bedeutung. Sie gehen auf die individuelle gesundheitliche Situation eines Kunden ein, und ermöglichen durch gezieltes Nachfragen in vielen Fällen auch dann eine Annahme des Antrags, wenn die Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht eindeutig auf einen normalen Gesundheitszustand schließen lässt. Damit kann ein breiterer Interessentenkreis Lebensversicherungsschutz online abschließen.

Bedeutung für Diabetiker

Für Diabetiker bedeutet dies speziell, dass ein Risikoprüfungssystem – bei günstiger Konstellation – zu einer sofortigen Annahmeentscheidung kommt und auch ohne einen Hausarztbericht dem Antragsteller direkt eine individuelle Prämie genannt werden kann.
     
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