Impfen lassen sollten sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ein gesundheitliches Grundleiden haben und daher als Risikopatienten verstärkt gefährdet sind. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO). “Denn eine richtige Grippe oder Influenza ist keine harmlose Krankheit”, sagt Gertrud Goetzmann von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Leipzig. “Und bei vorerkrankten Patienten birgt sie das erhöhte Risiko eines unberechenbaren Krankheitsverlaufs.”
Betroffen seien zum Beispiel Menschen mit Asthma oder Diabetes, aber auch neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose. Die Influenza beginne meist aus heiterem Himmel. Symptome seien hohes Fieber, Schüttelfrost, Hals- und Gliederschmerzen und trockener Husten. Hinzukommen könnten eine Magen- und Darmerkrankung oder eine Lungenentzündung. Im schlimmsten Fall bestehe sogar Lebensgefahr. Goetzmann: “Im Gegensatz dazu sind die allermeisten Erkältungen, auch grippale Infekte genannt, in der Regel wesentlich gefahrloser.”
Die Ratsuchende Lena H. gehört seit diesem Jahr zum Kreis der Risikopatienten. Sie leidet an Multipler Sklerose, einer chronischen Erkrankung des zentralen Nervensystems. Frau H. kennt ihre Diagnose erst seit kurzem und befürchtet, dass eine Grippeschutzimpfung einen neuen Krankheitsschub auslösen könne. Nach der aktuellen Studienlage sei die Impfung aber sicher, erklärt Patientenberaterin Goetzmann, und empfiehlt der Ratsuchenden sich nochmal an ihren Arzt zu wenden: “Risikopatienten, die sich unsicher ist, sollten das vor der Impfung auf jeden Fall ansprechen und dann zusammen mit dem Arzt eine Entscheidung treffen.”
Einen Grippeschutz empfiehlt die STIKO auch denjenigen, die beruflich viel Kontakt zu anderen Menschen haben, wie medizinisches Personal, Lehrer oder Erzieher. Hier werde die Impfung oft vom Arbeitgeber organisiert. Die Kosten für den Grippeschutz müssen in bestimmten Fällen die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen, etwa bei Versicherten mit chronischen Erkrankungen, Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen oder Personen, die über 60 Jahre alt sind. Geregelt ist dies in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
UPD-Tipp: Einige gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Impfung auch in Fällen, die nicht in der Schutzimpfungsrichtlinie erwähnt sind. Versicherte sollten sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme informieren.
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