Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) nahm Ende Februar in einer Pressemitteilung Stellung zu „Stevia“. Damit wurde eine weitere Grundlage geschaffen für die Beratung von Menschen mit Diabetes über dieses natürliche Süßungsmittel, das in Europa zunehmend angeboten und empfohlen wird.
Die Pflanze „Stevia rebaudiana“ (auch Süßkraut“ und „Honigkraut“ genannt) stammt ursprünglich aus Südamerika. Dort wurde sie schon seit Jahrhunderten als Süßungsmittel und als Medizin angewandt.
Vor ihrer „Entdeckung“ für den europäischen Nutzer wurde sie viele Jahre in Asien zum Süßen von Tees verwendet.
Der große Vorteil: Stevia ist energiefrei, jedoch zweihundert- bis dreihundertfach süßer als Zucker. Damit steht Stevia in einer Reihe mit anderen verbreiteten Süßungsmitteln, wie Aspartam, Acesulfam, Neotam, Saccharin und Sucralose und ist auch wie diese nach aktuellem Kenntnisstand nicht krebserregend. Stevia ist nach Mitteilung der DDG nicht kariesfördernd, schädigt nicht das Erbgut und stört auch nicht die Fruchtbarkeit oder Entwicklung des Ungeborenen.
Der Verzehr von Steviolglycosiden – dem Inhaltsstoff von Stevia – gilt bei Einhaltung der duldbaren Tagesdosis (ADI) von vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag als unbedenklich, berechnet als Stevioläquivalente. Ob die Gefahr einer Überdosierung besteht, sei derzeit noch ungeklärt.
Das Fazit der Diabetes Gesellschaft (DDG): Seit der Entfernung von Diabetikerprodukten aus dem Handel gelte, dass alle gesunden Lebensmittel grundsätzlich gleichermaßen geeignet seien für Diabetespatienten wie für Nicht-Diabetespatienten. „Stevia ist eine weitere Alternative zu Zucker, die keine Kalorien erhält“, …“Nicht mehr und nicht weniger.“
Seit Dezember 2011 ist in der Europäischen Union als Süßungsmittel unter der Bezeichnung „Lebensmittelzusatzstoff E 960“ zugelassen.