- dass Sie allergisch auf Humaninsulin reagieren (sehr selten!)
- dass bei Ihnen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile, adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulinen nicht erreichbar ist, aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt
- wenn bei Ihnen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist
Patienten-Information
Liebe Patientin, lieber Patient,
mit Bedauern müssen wir Sie über die neue Regelung in den Arzneimittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung informieren: Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen Sie als Mensch mit Typ 2 Diabetes nicht mehr mit Ihrem kurzwirksamen Insulinanalogon auf Kosten unserer gesetzlichen Krankenkassen behandelt werden. Auf Eigenkosten kann Ihre jetzige Therapie selbstverständlich weitergeführt werden. Praktisch heißt das: Wir als Ihre behandelnden Ärzte müssen Sie auf Humaninsulin umstellen, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor: