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Neues Urteil zur kontinuierlichen Glukosemessung (GCM)

Die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) hilft Menschen mit Diabetes, schwankende Blutzuckerwerte besser in den Griff zu bekommen. Allerdings lehnen die Krankenkassen eine Kostenübernahme der CGM häufig ab, den Patienten bleibt meist nur der Gang vors Gericht. Für schwangere Diabetikerinnen stehen die Chancen aber gut: Erneut hat das Sozialgericht Berlin in einem aktuellen Urteil eine Kasse dazu verpflichtet, eine schwangere Diabetikerin mit einem kontinuierlichen Glukosemessgerät zu versorgen.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse BKK VBU muss bis zum Ende der Schwangerschaft erfolgen, entschied das Berliner Sozialgericht im August (Aktenzeichen: SG Berlin v. 17.08.12, S 210 KR 1384/12 ER). Schon im Mai hatte das Gericht per Eilverfahren dafür gesorgt, dass eine schwangere Diabetikerin, die bei derselben Kasse versichert war, ein CGM-System erhält (SG Berlin v. 15.05.12, S 72 KR 500/12 ER).

Gerade in der Schwangerschaft muss der Blutzucker optimal eingestellt sein, damit es zu keinen gesundheitlichen Gefährdungen des ungeborenen Kindes und der werdenden Mutter kommt. Dabei ist besonders auf die Vermeidung von Unterzuckerungen (Hypoglykämien) zu achten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele schwangere Diabetikerinnen diese Therapieziele mit herkömmlichen Blutzuckermessungen nicht erreichen; oft bemerken die Patientinnen sowohl Hypoglykämien als auch zu hohe Blutzuckerwerte zu spät.

Dennoch weigern sich viele Kassen, die Kosten für CGM-Geräte zu übernehmen –sogar für schwangere Diabetikerinnen. Dieter Möhler, Bundesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), hält diese radikale Ablehungspraxis für untragbar. „Kostenüberlegungen dürfen nicht dazu führen, dass ein solches Gefährdungspotenzial für Mutter und Kind provoziert wird“.

Ausgerechnet die BKK VBU wirbt mit dem Slogan „Ich will ein Kind von Dir.“ für ihr Familienprogramm, das u. a. einen „Babybonus“ von bis zu 190 Euro vorsieht (www.meine-krankenkasse.de). Sabine Westermann vom DDB-Rechtsberatungsnetz findet es „grotesk, wenn genau diese Krankenkassen mit besonderen Bonusprogrammen für Schwangere und junge Mütter werben, gleichzeitig aber bei schwangeren Diabetikerinnen die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität billigend in Kauf nehmen.“

DDB: Nicht von Kasse vertrösten lassen!

Auch andere Sozialgerichte haben einzelne Kassen schon dazu verpflichtet, die Kosten für die kontinuierliche Glukosemessung zu übernehmen (Aktenzeichen: SG Detmold v. 01.12.2010, S 5 KR 325/09; SG Altenburg, S 30 KR 3953/11 ER; SG Detmold v. 09.01.2012, S 3 KN 113/11 KR ER). Durch die vorliegenden Entscheidungen der Sozialgerichte zur CGM allgemein und zur CGM während der Schwangerschaft stehen die Chancen gerade für Schwangere auf ein CGM-Gerät sehr gut, erklärt Westermann. Sie empfiehlt Patientinnen, sich von der eigenen Kasse nicht in der Hoffnung auf eine positive Entscheidung vertrösten zu lassen. „Scheuen Sie sich nicht vor dem Gang vor das Sozialgericht. Es geht um Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes!“

Bei Fragen können Sie sich gerne an das DDB-Rechtsberatungsnetz (www.diabetikerbund.de) wenden!

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