Verordnungsausschluss durch Direktvertrag nicht wirksam
Für die Versicherten der Techniker Krankenkasse und der Deutschen BKK hat dieser Verordnungsausschluss keine Folgen: Sie werden das kurzwirksame Analoginsulin Humalog auch weiterhin auf Kassenrezept ärztlich verordnet bekommen. Tom Wellner, Geschäftsführer von Lilly Deutschland, begrüßte die Direktverträge mit den beiden Kassen als einen wichtigen Schritt zum Erhalt der ärztlichen Therapiefreiheit und des Zugangs zu innovativen Medikamenten. “Mit dieser Vereinbarung ersparen wir Patienten, die bereits auf kurzwirksame Analoginsuline eingestellt sind, eine medizinisch nicht begründete Umstellung und ermöglichen den Patienten, die von kurzwirksamen Analoginsulinen profitieren können, auch weiterhin den Zugang zu diesen Medikamenten.”
Zukünftige Versorgung sichern
“Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Verordnungsausschluss eine medizinisch falsche und rechtlich unverhältnismäßige Maßnahme ist”, so Wellner. “Diese und weitere anstehende Entscheidungen bedrohen langfristig die medizinische Versorgung in Deutschland. Das halten wir für inakzeptabel”. Lilly wird daher weiterhin dafür kämpfen, dass der Zugang zu innovativen Therapien und die Therapiefreiheit der Ärzte erhalten bleiben.