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Insulinanaloga

Deutscher Diabetikerbund fordert weitere Verordnungsfähigkeit langwirksamer Insulinanaloga

Der Bundesvorstand des Deutschen Diabetiker Bundes e.V. fordert nach wie vor vehement den Erhalt der Verordnungsfähigkeit langwirksamer Insulinanaloga bei Typ 2 Diabetes. Schätzungsweise acht Millionen Bundesbürger leiden an der Volkskrankheit Diabetes. Lediglich auf Kostenüberlegungen reduziert, zeichnet sich eine zunehmende Tendenz der gesetzlichen Krankenversicherer ab, die Versorgungsqualität einzudämmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIQ) beauftragt, langwirksame Insulinanaloga auf Vorteile gegenüber dem Humaninsulin als Standardtherapie zu untersuchen. In Kürze soll im G-BA ein Beschluss darüber gefasst werden, ob diese wichtigen Medikamente für Typ 2 Diabetiker weiter verordnungsfähig bleiben oder nicht. Die IQWIQ-Bewertung, die der Beschlussfassung des G-BA als Vorlage dienen soll, ist in sich nicht schlüssig. Der Deutsche Diabetiker Bund e.V. rügt daher, dass im Bericht selbst von “positiven Effekten” gesprochen wird, die in der Reduktion von Hypoglykämien liegen. Im Fazit wird seitens des IQWIQ ein Nutzen jedoch in Abrede gestellt. Das macht den Bericht für uns im Ergebnis nicht verwertbar. Der Deutsche Diabetiker Bund e.V. wirft in diesem Zusammenhang den IQWIQ-Verantwortlichen Zynismus vor. Aus Sicht des Deutschen Diabetiker Bundes ist die Verordnungs-fähigkeit unbedingt zu erhalten, weil sowohl schwere, als auch nicht schwere Hypoglykämien reduziert werden können. Ein Außerachtlassen auch des Rückganges nicht schwerer Hypoglykämien als Nutzenaspekt verbietet sich. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes e.V., Dieter Möhler, hierzu: “Volle Hörsäle mit Betroffenen zum Thema Hypoglykämiewahrnehmung und die Diskussionen hierzu zeigen, dass häufige leichte Hypoglykämien vielfach in spätere schwere Hypoglykämien münden.” Der Deutsche Diabetiker Bund e.V. fordert dementsprechend die Verordnungsfähigkeit für alle Fälle häufiger Hypoglykämien, unabhängig von deren Schweregrad. Dieter Möhler weiter: “Wer die Verordnungsfähigkeit beseitigt, gefährdet sehenden Auges den Patienten. Es ist allgemeine Auffassung auch in der Rechtsprechung, dass eine mit dem Beschluss notwendig werdende Therapieumstellung dem Patienten nicht zuzumuten ist, wenn diese mit gesundheitlichen Risiken verbunden wäre. Hierbei kommt es auf das konkrete Ausmaß der Risiken überhaupt nicht an.” Und weiter ergeht ein deutlicher Hinweis in Richtung zukünftiger Verordnungspraxis durch die Ärzteschaft: “Der ärztliche Sorgfaltsmaßstab bemisst sich nach den Maßstäben der Medizin. Insoweit ist eine Patientengefährdung nicht durch wirtschaftliche Aspekte zu legitimieren”. Der Deutsche Diabetiker Bund e.V. teilt weiterhin mit, den Bundesvorsitzenden Dieter Möhler in den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Frage der Verordnungsfähigkeit der langwirksamen Insulinanaloga entsendet zu haben. Er nimmt an den Erörterungen teil, allerdings nach gegenwärtiger Gesetzeslage ohne Stimmrecht.
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