Offener Brief an Prof. Peter T. Sawicki
Manfred Wölfert, Bun- desvorsitzender DDB
- Es war nicht geplant, und es war auch nicht als Eklat geplant, dass der Vertreter des DDB sich gezwungen sah, den Saal zu verlassen. Er hat die Notwendigkeit, ein eigenes Tonbandprotokoll anzufertigen, mit der Tatsache begründet, dass in dem Protokoll der entsprechenden Sitzung zum Typ-2-Diabetes Unstimmigkeiten existierten. Sie haben selbst den Auszug provoziert, indem Sie keinen Weg gefunden haben, diesen wirklich nachvollziehbaren Anspruch zu erfüllen. Sie hätten z.B. anbieten können, eine Kopie des vom Institut aufgenommenen Tonträgers bereitzustellen. Patienteninteressen, die berührt worden wären, hätten leicht durch Vertraulichkeitserklärungen oder schlichtes Löschen entsprechender Passagen berücksichtigt werden können. Nun haben wir den durch zwei Expertisen erhärteten Verdacht, dass Sie dem Landgericht in Berlin eine manipulierte Tonaufnahme vorgelegt haben, um eine Ihnen unliebsame Berichterstattung über den tatsächlichen Verlauf der Sitzung zu unterdrücken.
- Obwohl wir Sie schon mehrfach auf diese Falschdarstellung hingewiesen haben, auch veröffentlicht, stellen Sie den Vorgang weiterhin falsch dar, so als ob der DDB hinter den Vertretern der Industrie den Saal verlassen hätten. Es war umgekehrt. Warum tun Sie das? Sie wollen wahrscheinlich den falschen Eindruck erwecken, der DDB fahre im Kielwasser der Pharma-Industrie.
- Der DDB, und das wurde Ihnen auch schon mitgeteilt, war nicht vorab, wie Sie schreiben, über Ihren Plan, wie mit Tonaufnahmen umzugehen sei, informiert. Warum wiederholen Sie diese falsche Behauptung?
- Wieso der Text der Pressemitteilung des DDB zu dem Vorgang eine für den Institutsleiter diffamierende Darstellung enthalten haben soll, bleibt nicht nur uns unverständlich. Auch das Landgericht Berlin hat ausweislich des mittlerweile vorliegenden Urteils keine Diffamierung erkennen können. Die von Ihnen erwähnte einstweilige Verfügung ist aufgrund des Urteils zu Ihren Lasten nicht der neueste Stand. Daher erwarten wir natürlich, dass Sie entsprechend den elektronischen Möglichkeiten auch sofort anfügen, dass das Gericht ihre Klage zwischenzeitlich vollumfänglich abgewiesen hat. Das war dem Institut bereits vor Verschicken dieses Berichtes bekannt. Warum verschweigen Sie das?