In seltenen Fällen erleiden Menschen mit Typ 1 Diabetes unter Verwendung von gentechnologisch hergestelltem Humaninsulin gehäuft schwere Hypoglykämien, während sie bei tierischem Insulin diese rechtzeitig bemerken.
Ein Patient mit diesen Beschwerden, dessen Kasse die Kosten für „Hypurin Porcine Insulin“ nicht übernehmen wollte, bekam jetzt vor dem Sozialgericht Nürnberg recht: die Kasse muss zahlen. Der Kläger leidet seit Jahren an Diabetes, unter der Behandlung mit Humaninsulin hatte häufigste schwere Unterzuckerungen, insgesamt waren 26 Notarzteinsätze notwendig. Nach Umstellung auf Schweineinsulin gingen die gefährlichen Hypoglykämien dramatisch zurück. Trotzdem wollte die Kasse die Kosten für das Insulin, das in Deutschland primär nicht zugelassen ist, nicht übernehmen.
diabetesDE-Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßte das Urteil; die Kassen seien gehalten für eine bestmögliche Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen.
Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE vom 11.4.2013