CGM-Systeme: Kontinuierlich Glukose messen
Mit Hilfe eines CGM-Systems können die Glukosewerte rund um die Uhr kontrolliert werden. Dies geschieht über einen Sensor im Unterhautfettgewebe, der etwa alle fünf Minuten den Wert misst und an ein Empfangsgerät sendet. Die kontinuierliche Messung ermöglicht einen lückenlosen Überblick über die Stoffwechseleinstellung, ersetzt aber nicht ganz die „konventionelle“ Blutzuckermessung, weil CGM-Systeme in Abständen kalibriert (geeicht) werden müssen. Trotzdem empfinden viele Typ-1-Diabetiker ein solches System als Erleichterung und würden es gerne tragen.Kein Hilfsmittel, keine Regelleistung für die Krankenkassen
Im Juli 2015 hat das Bundessozialgericht noch einmal bekräftigt: Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM-Systeme) sind keine Hilfsmittel, sondern als „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ einzustufen. Die Kosten dürfen deshalb von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen werden. Zwar hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Mai 2015 einen Zusatznutzen der Systeme in Bezug auf die Vermeidung schwerer Hypoglykämien bestätigt. Nun liegt es aber am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Erstattung durch die Krankenkassen zu empfehlen. Eine Entscheidung könnte Ende 2015 fallen.Expertenchat mit Rechtsanwalt Oliver Ebert
In bestimmten Fällen werden CGM-Systeme genehmigt, zum Beispiel bei Kindern unter sechs Jahren, im Falle einer (geplanten) Schwangerschaft oder bei einer Störung der Unterzuckerungs-Wahrnehmung. Wie Menschen mit Diabetes einen Antrag stellen können und was sie dabei beachten sollten, erläutert Rechtsanwalt Oliver Ebert am Donnerstag, den 17. September 2015 im Expertenchat auf www.diabetesde.org zwischen 18.00 und 20.00 Uhr. Fragen an Oliver Ebert können vorab hier gestellt werden:http://www.diabetesde.org/experten_chat/
Im Anschluss an den Expertenchat können Sie auf dieser Seite auch die Chat-Protokolle nachlesen.