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Diabetiker sollten nicht ohne Versicherung reisen

Frauen und Diabetes

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Diabetiker, die ins Ausland reisen, sollten vorher unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen – und dabei auch das Kleingedruckte lesen. Denn Versicherungen können Behandlungen ausschließen, die sich aus einer Vorerkrankung ergeben. Lesen Sie dazu unsere Tipps.

Krank im Ausland – das kann teuer werden

Im Urlaub krank zu werden, daran will man bei aller Vorfreude am liebsten gar nicht denken. Absichern sollte man sich aber trotzdem, denn sonst kann es teuer werden. Wer im Ausland eine ärztliche Behandlung benötigt, muss die Kosten dafür meist vorstrecken, denn die Karte der deutschen Krankenkasse wird in der Regel nicht akzeptiert. Zu Hause kann man die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Ohne Reisekrankenversicherung kann es dann zu einem bösen Erwachen kommen. Denn die Krankenkasse bezahlt nur den Betrag, den die Behandlung in Deutschland gekostet hätte, und zieht auch noch eine Verwaltungsgebühr ab. Die Differenz muss man selbst zahlen und bleibt auf den Kosten sitzen, wenn man keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat. Richtig teuer wird es, wenn ein Rücktransport per Krankenwagen oder Flugzeug notwendig wird. Ohne private Versicherung ist dieser nicht abgedeckt.

Reisekrankenversicherung ist Pflicht – auch bei Diabetes

Wer ins Ausland reist, sollte auf jeden Fall eine Reisekrankenversicherung abschließen. Auch für Diabetiker ist dies möglich – Sie sollten sich aber das “Kleingedruckte” genau anschauen. Es kann sein, dass die Versicherung Leistungen ausschließt, die am Urlaubsort als Folge einer bereits vorher bestehenden chronischen Erkrankung notwendig werden. Diabetes gehört dazu. Wird eine Behandlung zum Beispiel wegen einer schweren Unterzuckerung notwendig, müsste die private Versicherung dafür nicht aufkommen. Brechen Sie sich dagegen das Bein oder haben Sie einen Unfall, durch den ein Rücktransport notwendig wird, dann müsste sie zahlen. Wie Ihre Reisekrankenversicherung mit chronischen Erkrankungen umgeht, sollten Sie sich vor Vertragsabschluss erklären lassen.

Bescheinigung zum Diabetes vom Arzt mitnehmen

„Damit die Vorerkrankung ebenfalls in den Reisekrankenschutz mit einbezogen wird, ist es ratsam, vor dem Abschluss der Versicherung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen“, rät Birgit Dreyer von der Europäischen Krankenversicherung (ERV). In dieser Bescheinigung bestätigt der behandelnde Arzt, dass die Diabeteserkrankung so gut eingestellt ist, dass derzeit nicht mit einem Versicherungsfall zu rechnen ist. Zusätzlich kann der Arzt bestätigen, dass gegen Reiseziel, Dauer und Art der Reise aus medizinischer Sicht nichts einzuwenden ist. Diese Bestätigung sollten Sie vor jeder Auslandsreise erneuern lassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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