„Wir sind in hohem Maße irritiert über die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit, die den Anschein erweckt, sie wolle die Beschäftigungspflicht und das System der Ausgleichsabgabe in Frage stellen”, erklärte die Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) Ulrike Mascher anlässlich der am Montag stattfindenden Beratungen im Deutschen Bundestag zur Behindertenpolitik. Demnach soll die Schwerbehindertenausgleichsabgabe mit der Begründung überprüft werden, dass der derzeitige Sanktionsgedanke bei Nichteinhaltung der Beschäftigungspflicht nicht mehr zeitgemäß sei. „Die Ausgleichsabgabe darf nicht zur Disposition gestellt werden. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe finanzieren in vielen Fällen die notwendigen Voraussetzungen um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen”,
betonte Mascher und verwies zudem auf deren Verfassungsmäßigkeit. „Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach mit der Ausgleichsabgabe befasst, sie aber in ständiger Rechtsprechung immer als verfassungsmäßig eingestuft. Dies ist bemerkenswert, weil gerade das Bundesverfassungsgericht strengste Maßstäbe an die Schaffung von Sonderabgaben anlegt.”
Mascher weiter: „Es ist ein Skandal, wenn 37.550 von 137.244 beschäftigungspflichtigen Betrieben und Unternehmen, keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen.” Der DBR fordert deshalb, dass diese Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht in keiner Weise nachkommen, in Zukunft eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen sollten. Die Ausgleichsabgabe wurde 2001 von 6 auf 5 Prozent gesenkt in der Erwartung, die Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen zu verbessern und die Arbeitslosigkeit senken zu können. Darüber hinaus wurden weitere Anrechnungsmöglichkeiten für die Arbeitgeber geschaffen. Dennoch haben sich die Erwartungen nicht erfüllt.