(5.6.2020) Der Einschnitt war abrupt und dramatisch: Ab Mitte März 2020 hat sich die Diabetesversorgung in Deutschland deutlich reduziert. Diabetesschwerpunktpraxen (DSP) haben Gruppenschulungen von Menschen mit Diabetes ausgesetzt und ihre Patientenzahlen heruntergefahren. Diabetesabteilungen in Kliniken haben ihre Kapazitäten teilweise oder ganz der Versorgung von COVID-19-Patienten zur Verfügung gestellt. Eine Umfrage, die der Verbands der Diabetesberatungsberufe VDBD in der Zeit um Ostern durchgeführt hat, zeigt: 30 Prozent der DiabetesberaterInnen gaben an, reduziert zu arbeiten, 14 Prozent befanden sich in Kurzarbeit und zwei Prozent waren in Freistellung. 77 Prozent der Befragten berichteten außerdem über ein reduziertes Patientenaufkommen.
Telemedizinische Versorgungskonzepte als Lösung
Zwar gehen die Patientenzahlen inzwischen wieder langsam nach oben, doch noch immer nehmen Patienten mit Diabetes aus Angst vor Ansteckung ihre Termine nicht wahr. Eine gute Lösung können hier digitale und telemedizinische Versogungskonzepte sein, wie Videosprechstunden und -schulungen. Patienten und Diabetesteam können sich am Bildschirm intensiv austauschen, z.B. wenn es um die Therapieanpassung geht, ohne dass der Patient lange Wege in Kauf nehmen muss. Auch Wartezeiten fallen weg.“Telemedizin und Videosprechstunden können jedoch nicht dauerhaft den direkten Arztkontakt ersetzen, gerade wenn es um akute Komplikationen wie Infektionen oder Fußläsionen bei Diabetes oder um einen neu diagnostizierten und schwer entgleisten Diabetes geht. Hierzu benötigt es Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nur im direkten Patientenkontakt durchführbar sind”, erklärt Professor Dr. med. Monika Kellerer, Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).
Voraussetzung: Digitale Übermittelung von Diabetes-Daten
Rahmenbedingungen für die telemedizinische Betreuung von Diabetespatienten hat Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Pressesprecher der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), bei einer Online-Pressekonferenz am 28. Mai 2020 erläutert:- “Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es für die Planung von Untersuchungen und der Fortsetzung der Therapie wichtig, notwendige Folgeuntersuchungen und -verordnungen nicht „aus den Augen“ zu verlieren und den Überblick zu behalten, hier helfen unteranderem elektronische Erinnerungssysteme.
- Bei Diabetes lassen sich Blutzuckerwerte aus Einzelmessungen und auch aus kontinuierlicherMessung zusammen mit Insulindosierungen, Mahlzeiten, körperlicher Aktivität übersichtlich darstellen, es lassen sich die Daten leicht weiterverarbeiten und daraus schneller und leichter Schlüsse ziehen (zum Beispiel aus tageszeitlichen Trends oder Mittelwerten oder die „Zeit im Zielbereich [time in range TIR])“. Bei der kontinuierlichen Glukosemessung können zudem akute Warnungen bei zu niedrigen oder zu hohen Werten eingestellt werden.
- Elektronisch erstellte Medikationspläne haben oft Hilfsfunktionen, die bei der Verordnung die Plausibilität von Dosierungen, mögliche Arzneimittelinteraktionen und eine Vermeidung von Mehrfachverordnungen sicherstellen. So kann eine Medikamentenbehandlung individuell
für den Patienten sicherer gemacht werden.”
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Datenschutz. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat dazu in eine Positionspapier “Code of Conduct for Digital Health” wichtige Eckpunkte formuliert.
Quelle: Online-Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) „Aus der Krise lernen: Digitalisierung und Telemedizin nutzen und Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus verbessern – auch nach der Corona-Pandemie“. 28. Mai 2020