Berufswahl mit Diabetes: Was geht, was geht nicht?
Heidi Buchmüller
Menschen mit Diabetes haben nur wenige Einschränkungen bei der Berufswahl und sollten sich nicht abschrecken lassen, ihren Weg zu gehen. Welche Rechte sie bei der Bewerbung und im Berufsalltag haben, hat Rechtsanwalt Oliver Evert in einem Chat auf www.diabetesde.org am 23.2.17 erklärt. Das Chatprotokoll können Sie jetzt nachlesen.
Wenige Einschränkungen bei der Berufswahl
Pilot werden, wenn man an Typ-1-Diabetes erkrankt ist? Selbst das ist möglich, wenn auch nicht in Deutschland. In Großbritannien und Kanada dagegen hat man kein Problem damit. Allein auf die gute Blutzuckereinstellung kommt es an, wenn man ein Passagierflugzeug steuern will, so die Meinung in diesen beiden Ländern. Piloten mit Insulinbehandlung, die ein strenges Prüfverfahren durchlaufen, können dort im Cockpit Platz nehmen.
Kein Dienst an der Waffe
In Deutschland dagegen gehört Pilot zu den Berufen, die ausgeschlossen sind, wenn man als Diabetiker mit Insulin behandelt wird. Ansonsten haben Menschen mit Diabetes (fast) die freie Berufswahl. Nur wenn durch eine Unterzuckerung am Arbeitsplatz eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, gibt es Einschränkungen. Dies gilt zum Beispiel für Piloten oder Busfahrer. Auch der Dienst an der Waffe ist ausgeschlossen, bei der Bundeswehr oder der Polizei.
Gute Blutzuckereinstellung ist das Wichtigste
„Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt dies jedoch nicht, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben können“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert. Er hat am 23.Februar 2017 Fragen rund um die Berufswahl mit Diabetes im Expertenchat auf www.diabetesde.org beantwortet. „Ausnahmen sind im Einzelfall möglich“, so der Experte für Sozialrecht. Voraussetzung dafür sind der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker und die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen.
Diabetes muss bei der Bewerbung nicht angegeben werden
Die klassische Frage, die immer wieder gestellt wird: „Muss ich den Diabetes bei der Bewerbung angeben?“ Die Antwort des Experten: „Es besteht keine Verpflichtung, den potentiellen Arbeitgeber über die Diabeteserkrankung zu informieren.“ Der Arbeitgeber dürfe die Einstellung zwar von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen. Wie jeder andere Arzt sei allerdings auch der Betriebsarzt zur Verschwiegenheit über Befunde verpflichtet, so Ebert. Er rät allen Bewerbern mit Diabetes, sich auf mögliche Fragen zur persönlichen Gesundheit vorzubereiten, am besten gemeinsam mit einem Diabetologen.
Kollegen sollten über den Diabetes Bescheid wissen
„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen, empfiehlt der Stuttgarter Rechtsanwalt. Den engsten Kollegenkreis sollte man aber informieren, damit Kollegen im Ernstfall, etwa bei einer schweren Unterzuckerung, wissen was zu tun ist.
Das ganze Chatprotokoll zum Thema „Traumberuf mit Diabetes!?“ vom 23. Februar 2017 können Sie hier nachlesen.