Fernbehandlungsverbot blockiert Telemedizin
Bislang dürfen Ärzte zwar Patienten am Telefon, Bildschirm oder Internet beraten. Sie dürfen aber über diese Kommunikationskanäle weder eine Diagnose stellen, noch behandeln. Dies untersagt ihnen die Berufsordnung, nach der das Fernbehandlungsverbot gilt. Nun hat der Deutsche Ärztetag eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Telemedizin genommen. Mit großer Mehrheit haben die Delegierten der Bundesärztekammer am 10. Mai 2018 das Fernbehandlungsverbot gekippt.Wichtige Hürde genommen
Die Ärzte stimmten dafür, dass eine telemedizinische Beratung und Behandlung erlaubt sein soll, wenn sie dem Arzt vertretbar erscheint, die ärztliche Sorgfaltspflicht gewahrt bleibt und eine Dokumentation erfolgt. Nicht erlaubt sein sollen die Krankschreibung per Telefon oder Videokonferenz bei unbekannten Patienten sowie Verordnungen, die ausschließlich im Rahmen einer Fernbehandlung erfolgen. Festgelegt sind die neuen Regelungen künftig in Paragraf 7 der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä).Landesärztekammern müssen noch zustimmen
Die Landesärztekammern müssen dieser Lockerung des Fernbehandlungsverbotes noch zustimmen. Dies kann laut Professor Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, noch ein bis zwei Jahre dauern. Einzelne Länder wie Baden-Württemberg haben bereits konkrete Schritte Richtung Telemedizin unternommen (wir berichteten).Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der sich für den Ausbau der Telemedizin einsetzt, begrüßte die Entscheidung der Bundesärztekammer. Mit Onlinesprechstunden würden Patienten unnötige Wege und Wartezeiten erspart.
Quelle: Ärzte Zeitung online 10.05.18